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- TeamDie rechtliche Beratung wird unterstützt durch unser kompetentes Team Rechtsanwalt Robak: N. Robak – Mietrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht F. Klapp – Mietrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht D. Koleva – Europarecht, Ausländerrecht F. Fritzsche – Büroorganisation, Kostenrecht D. Phillips-Ceesay – Baurecht, Familienrecht, Strafrecht Arbeitsphilosophie Recht haben und Recht erhalten sind bekanntlich zweierlei.Gerade in der heutigen Zeit wird das Leben mit immer mehr Regelungen und Gesetze ständig komplizierter was zu Verunsicherung und Benachteiligung führen kann. Deshalb haben wir uns auf unseren Schwerpunkten der ständigen Verbesserung gewidmet. Nur dadurch kann ein guter Rat gewährleistet werden. Dieses können auch gerade unsere langfristigen Mandanten bezeugen, die die Vorteile einer stets zur Stelle stehenden Rechtsberatung und Kommunikation erkannt haben. Oft genügt nur ein Anruf. ***
- KontaktVielen Dank für Ihren Besuch auf unseren Seiten. Zur Vereinbarung einer Erstberatung können Sie innerhalb der Bürozeiten anrufen, einfach persönlich vorbeikommen oder über den nachfolgenden Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. [contact-form 1 "Kontaktformular 1"] Adresse Alternativ können Sie uns auch per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg kontaktieren. Wir werden uns selbstverständlich um eine schnelle Bearbeitung bemühen. Rechtsanwalt Nicolai Robak, Wrangelstr. 92, 10997 Berlin Tel.: 030 / 600 312 67, Fax: 030 / 600 312 68 eMail: info@rechtsanwalt-robak.de Unsere Bürozeiten sind: Mo 10-18, Di 10-13, Mi-Do 10-18, Fr 10-13 Uhr ***
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Geschichte aus dem Leben
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Geschichte aus dem Leben Zwei junge Männer Bein & Stein planen einen Ladenkauf. Sie wollen Unternehmer sein, denn Stein ist Koch und Bein hat’ s drauf. Sie gehen ans Werk ganz enthusiastisch, erforschen Märkte, Preise, jede Möglichkeit, das eigene Geschäft soll praktisch ein Beispiel sein für die Selbstständigkeit. Und für die finanzielle Planung, von Soll und Haben, das muss sein …
Read MoreDas Schuldverhältnis
Alle reden von Schulden, wir machen welche, scheint das Motto kleiner und großer Marktteilnehmer moderner Zeiten zu sein. Das zweite Buch des BGB umfasst das Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 bis 853 BGB). Der Begriff des Schuldverhältnisses gehört zu den Grundbegriffen des BGB, es liegt immer dann vor, wenn eine Person einer anderen etwas schuldet, nach § 241 Abs.1, Satz …
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