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- TeamDie rechtliche Beratung wird unterstützt durch unser kompetentes Team Rechtsanwalt Robak: N. Robak – Mietrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht F. Klapp – Mietrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht D. Koleva – Europarecht, Ausländerrecht F. Fritzsche – Büroorganisation, Kostenrecht D. Phillips-Ceesay – Baurecht, Familienrecht, Strafrecht Arbeitsphilosophie Recht haben und Recht erhalten sind bekanntlich zweierlei.Gerade in der heutigen Zeit wird das Leben mit immer mehr Regelungen und Gesetze ständig komplizierter was zu Verunsicherung und Benachteiligung führen kann. Deshalb haben wir uns auf unseren Schwerpunkten der ständigen Verbesserung gewidmet. Nur dadurch kann ein guter Rat gewährleistet werden. Dieses können auch gerade unsere langfristigen Mandanten bezeugen, die die Vorteile einer stets zur Stelle stehenden Rechtsberatung und Kommunikation erkannt haben. Oft genügt nur ein Anruf. ***
- KontaktVielen Dank für Ihren Besuch auf unseren Seiten. Zur Vereinbarung einer Erstberatung können Sie innerhalb der Bürozeiten anrufen, einfach persönlich vorbeikommen oder über den nachfolgenden Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. [contact-form 1 "Kontaktformular 1"] Adresse Alternativ können Sie uns auch per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg kontaktieren. Wir werden uns selbstverständlich um eine schnelle Bearbeitung bemühen. Rechtsanwalt Nicolai Robak, Wrangelstr. 92, 10997 Berlin Tel.: 030 / 600 312 67, Fax: 030 / 600 312 68 eMail: info@rechtsanwalt-robak.de Unsere Bürozeiten sind: Mo 10-18, Di 10-13, Mi-Do 10-18, Fr 10-13 Uhr ***
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unfallschaden Kurzgeschichte
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Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben! Manchmal ereilt einen das Erlebnis zwei Straßenkreuzungen vom Wohnort entfernt in Form eines Unfalls. So geschah es Fahrradfahrer X, der beim Überqueren der Kreuzung den links abbiegenden Lkw nicht beachtete und im wahrsten Sinne des Wortes unter die Räder kam. Ein Klassiker unter den Unfallgeschichten, der häufig tödlich endet. Fahrradfahrer …
Read MoreVerkehrsrecht in Berlin
Grundregel des Straßenverkehrs Das Verkehrsrecht umfasst die grundlegenden Vorschriften über den Straßenverkehr. Die Zulassung von Kfz, die Fahrerlaubnis, die Kfz.-Haftung, die strafrechtliche Ahndung des Fahrens ohne Führerschein, die Verkehrsordnungswidrigkeiten und das Verkehrszentralregister werden davon umfasst. Die wichtigste Vorschrift ist die Grundregel des Straßenverkehrs nach § 1 II StVO: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet …
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