Wirtschaftsrecht – Handelsrecht
Das Handelsrecht
Das Handels- und Gewerberecht stellt einen Bereich mit ständig zunehmenden Regelungsbedarf dar.
Ziel der unternehmensrechtlichen Beratung ist es, vorausschauend tätig zu sein, um langwierige gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ebenso geht es darum, Firmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beratend zur Seite zu stehen.
Die Gestaltung von klaren und rechtssicheren Vertragsklauseln in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als Individualvereinbarung ist die Grundvoraussetzung, um das Risiko späterer Streitigkeiten zu minimieren. Lässt sich der Streit nicht mehr vermeiden, werden Strategien zur Streitbeilegung entwickelt.
Zum Beratungs- und Handlungsspektrum zählen ferner Aspekte des Namens- und Firmenschutzes, des Schutzes von Produkten und Ideen sowie der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen.
Beratung
Die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten können meist geschätzt werden. Anfragen nehmen wir auch gern per Emailentgegen.
Weiterempfehlen
Vielen Dank.
neues urlaubsgesetz 2012 und urlaubsgesetz 2012 und verkehrsrecht handelsrecht und







