20 Jun Das Hausrecht an vermieteten Räumen
Das Hausrecht an vermieteten Räumen, steht grundsätzlich allein dem Mieter zu. Ohne Erlaubnis des Mieters darf auch der Vermieter die vermieteten Räume weder selbst betreten, noch ist er befugt, anderen wirksam den Zutritt zu gestatten oder zu versagen. Das Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.08.2015 – (2) 161...